Patientenverfügung

Patientenverfügung

Viele Dinge im Leben sind nicht im Voraus planbar. Dazu gehört auch die  Gesundheit. Deshalb ist es umso wichtiger, sich für den Fall abzusichern, in dem eine schwere Krankheit oder ein Unfall Ihr Leben von Grund auf verändern könnte.

Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für diesen Fall vor. Hier kann festgehalten werden, ob oder wie Sie medizinisch versorgt werden möchten, falls lebenserhaltende Maßnahmen auf Sie zukommen und Sie Ihren Willen nicht mehr wirksam kundtun können. Liegt in einem solchen Fall keine Patientenverfügung vor, werden Sie als Patient automatisch mit lebenserhaltenden Maßnahmen versorgt – Sie und auch Ihre Angehörigen können dann auf alle Entscheidungen keinen oder nur geringen Einfluss nehmen. Daher ist eine Patientenverfügung besonders dann sinnvoll, wenn Sie lebenserhaltende Maßnahmen ausschließen möchten.

Habend Sie eine Patientenverfügung aufgesetzt, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens davon in Kenntnis setzen, damit die Verfügung im Ernstfall auch wirksam umgesetzt werden kann. Eine Patientenverfügung kann individuell verfasst werden und sollte regelmäßig neu unterschrieben und datiert werden. Man kann sie auch im Vorsorgeregister eintragen lassen.Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zu diesem Thema zum Download an:

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